2007/581/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007 über die staatliche Beihilfe C 26/2006 (ex N 110/2006), befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau — Portugal (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1756) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die angemeldete Beihilfe in Höhe von 1461702 EUR, die Portugal der Werft Estaleiros Navais de Viana do Castelo S.A. in Bezug auf einen von dieser Werft geschlossenen Vertrag zu gewähren beabsichtigt, kann nicht nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 des Rates zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 502/2004 des Rates, genehmigt werden und ist demnach mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Die Beihilfe darf nicht angewendet werden.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
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