2007/757/EG: Beschluss der Kommission vom 14. November 2007 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für bestimmte Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie bestimmte technische und wissenschaftliche Maßnahmen
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Article 1
Hiermit wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 16 der Entscheidung 90/424/EWG für eine Eurobaromter-Erhebung über die mögliche Anwendung der Tierklonung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bis zu einem Höchstbetrag von 250000 EUR genehmigt.
Article 2
Hiermit wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 16 der Entscheidung 90/424/EWG für eine Studie über die Temperaturen, unter denen Tiere über lange Strecken transportiert werden, bis zu einem Höchstbetrag von 300000 EUR genehmigt.
Article 3
Hiermit wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 19 der Entscheidung 90/424/EWG für die Finanzierung von Schulungsveranstaltungen zur Durchführung der OIE-Leitlinien zum Tierschutz, die vom Internationalen Tierseuchenamt (OIE) organisiert werden, bis zu einem Höchstbetrag von 100000 EUR an den Weltfonds für Tiergesundheit und Tierschutz genehmigt.
Article 4
Hiermit wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 19 der Entscheidung 90/424/EWG für die Abfassung einer Broschüre mit einer Auflage von etwa 1800 Exemplaren über die Blauzungenkrankheit bis zu einem Höchstsatz von 50 % der zuschussfähigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 10000 EUR an das Internationale Tierseuchenamt (OIE) genehmigt.
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