2007/786/EG: Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Protokoll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt, bis die für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
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