Verordnung (EG) Nr. 414/2007 der Kommission vom 13. März 2007 über die technischen Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft
Text
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Article 1
In dieser Verordnung werden die Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) festgelegt. Die Leitlinien sind im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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