Abkommen vom 21. Dezember 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
Text
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Article 1 Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II im Hinblick auf die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Slowenien
Die Banka Slovenije ist mit Wirkung vom 1. Januar 2007 nicht mehr Vertragspartei des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II.
Article 2 Änderungen des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II im Hinblick auf den Beitritt von Rumänien und Bulgarien
Die Zentralbank von Bulgarien und die Banca Naţională a României werden mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Vertragsparteien des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II.
Article 3 Ersetzung von Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II
Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Abkommens.
Article 4 Schlussbestimmungen
4.1 Dieses Abkommen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. 4.2 Dieses Abkommen wird in englischer Sprache abgefasst und von den Vertragsparteien ordnungsgemäß unterzeichnet. Die EZB, die die Urschrift verwahrt, leitet jeder dem Euro-Währungsgebiet angehörenden und jeder nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZB eine beglaubigte Abschrift der Urschrift zu. Das Abkommen wird in alle anderen Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt und in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
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