Abkommen vom 14. Dezember 2007 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom 16. März 2006 zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
Text
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Article 1 Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II im Hinblick auf die Aufhebung der Ausnahmeregelung für einen Mitgliedstaat
1.1 Die Zentralbank von Zypern ist mit Wirkung vom 1. Januar 2008 nicht mehr Partei des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II. 1.2 Die Bank Ċentrali ta' Malta/Central Bank of Malta ist mit Wirkung vom 1. Januar 2008 nicht mehr Partei des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II.
Article 2 Ersetzung von Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II
Anhang II des Abkommens der Zentralbanken über den WKM II erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Abkommens.
Article 3 Schlussbestimmungen
3.1 Das Abkommen der Zentralbanken über den WKM II wird durch das vorliegende Abkommen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geändert. 3.2 Das vorliegende Abkommen wird in englischer Sprache abgefasst und von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet. Die EZB, die die Urschrift verwahrt, leitet jeder dem Euro-Währungsgebiet angehörenden und jeder nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZB eine beglaubigte Abschrift der Urschrift zu. Das Abkommen wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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