2008/72/Euratom: Beschluss der Kommission vom 22. November 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) über die Anwendung des ITER-Übereinkommens, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für den ITER und des Abkommens über das breiter angelegte Konzept auf das Hoheitsgebiet der Schweiz und über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
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Article 1
1 (1) Der Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwischen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
2 (2) Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss als Anhang I beigefügt.
Article 2
1 (1) Der Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Mitgliedschaft der Schweiz im gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie wird hiermit im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
2 (2) Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss als Anhang II beigefügt.
Article 3
Das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied oder eine von ihm bestellte Person wird hiermit ermächtigt, die in den Artikeln 1 und 2 genannten Schreiben im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
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