2008/91/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2007 über die staatliche Beihilfe C 19/06 (ex NN 29/06), die der Mitgliedstaat Slowenien zugunsten von Javor Pivka Lesna Industrija d.d. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3227) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe des Mitgliedstaats Slowenien zugunsten der Gesellschaft Javor Pivka ist mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag und den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten aus dem Jahre 1999 vereinbar.
Article 2
1 Der Umstrukturierungsplan ist vollständig durchzuführen. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Durchführung des Plans zu gewährleisten.
2 Die Durchführung des Plans wird anhand jährlicher Berichte mitverfolgt, die vom Mitgliedstaat Slowenien an die Kommission zu übermitteln sind. Bis Ende Januar 2008 ist ein eingehender Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2007, bis Ende Januar 2009 ein eingehender Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2008 vorzulegen. Die beiden Berichte haben eingehende Angaben über die finanzielle Geschäftsführung der Gesellschaft und über die durchgeführten Investitionen zu enthalten.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Slowenien gerichtet.
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