2008/157/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG
Text
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Article 1
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 390/2001 sind die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei im Anhang festgelegt.
Article 2
Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der durch das Assoziationsabkommen geschaffenen Organe und vom Rat anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Berichte überprüft und begleitet.
Article 3
Der Beschluss 2006/35/EG wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
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