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Beschluss 2008/206/JI des Rates vom 3. März 2008 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Vorschriften für die neue synthetische Droge 1-Benzylpiperazin (BZP)

CELEX
32008D0206
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2008-03-03
In force since
2008-03-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Mitgliedstaaten treffen im Einklang mit ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Maßnahmen, die erforderlich sind, um 1-Benzylpiperazin (auch bekannt als 1-Benzyl-1,4 Diazacyclohexan, N-Benzylpiperazin oder — weniger genau — als Benzylpiperazin oder BZP) den den Risiken der Substanz angemessenen Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen, die in den Rechtsvorschriften vorgesehen sind, mit denen sie ihren Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 nachkommen.

Article 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.

Relations

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