2008/209/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. März 2008 zur Änderung der Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens hinsichtlich bestimmter milchverarbeitender Betriebe in Bulgarien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 827) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang zur vorliegenden Entscheidung aufgeführten Betriebe werden in Kapitel II der Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens aufgenommen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions