2008/264/EG: Beschluss der Kommission vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Zweck
Mit diesem Beschluss wird die Anforderung festgelegt, auf deren Grundlage die Kommission die maßgeblichen Normungsgremien ersuchen kann, eine Norm zu erarbeiten, um das Zündpotenzial von Zigaretten zu vermindern. Dadurch soll die Zahl der Brände mit Todesfolge, Verletzungen oder Sachschäden so weit wie möglich gesenkt werden.
Article 2 Begriffsbestimmung
Für die Zwecke dieses Beschlusses bedeutet „Zigarette mit vermindertem Zündpotenzial“ Zigarette, die, bevor sie auf ihrer gesamten Länge abgebrannt ist, von sich aus verlöscht, wenn nicht aktiv an ihr gezogen wird.
Article 3 Anforderung
Für die Zwecke von Artikel 4 der Richtlinie 2001/95/EG gilt als Sicherheitsanforderung, dass nicht mehr als 25 % eines Loses zu prüfender Zigaretten auf ihrer gesamten Länge abbrennen dürfen.
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