2008/331/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. April 2008 zur Änderung der Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens hinsichtlich bestimmter milchverarbeitender Betriebe in Bulgarien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1572) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der im Anhang zur vorliegenden Entscheidung aufgeführte Betrieb wird aus Kapitel II der Anlage zu Anhang VI der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens gestrichen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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