2008/341/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2008 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für nationale Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen und Zoonosen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1588) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die der Kommission von den Mitgliedstaaten vorgelegten Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen, die im Anhang der Entscheidung 90/424/EWG aufgeführt sind, müssen mindestens die Kriterien erfüllen, die im Anhang zur vorliegenden Entscheidung aufgeführt sind, damit sie als gemeinschaftliche Finanzierungsmaßnahmen gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Entscheidung 90/424/EWG bewilligt werden können.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions