2008/394/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Deutschland, Italien und der Slowakei für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1709)
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Article 1
Die Rechnungen der deutschen Zahlstelle „Baden-Württemberg“, der italienischen Zahlstelle „AGEA“ und der slowakischen Zahlstelle „APA“ über die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 2006 finanzierten Ausgaben werden mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, welche von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Entscheidung wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind in Anhang I ausgewiesen.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland, die Italienische Republik und die Slowakische Republik gerichtet.
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