2008/396/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1711)
Text
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Article 1
Unbeschadet des Artikels 2 werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben mit der vorliegenden Entscheidung abgeschlossen. Die Beträge, welche von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Entscheidung wiedereinzuziehen bzw. ihnen zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind in Anhang I ausgewiesen.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom EGFL im Haushaltsjahr 2007 finanzierten Ausgaben werden von dieser Entscheidung abgetrennt und sind Gegenstand einer späteren Rechnungsabschlussentscheidung.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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