2008/400/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. März 2008 über die Beihilferegelung C 28/07 (ex NN 33/07), die Italien für Investitionen in benachteiligten Gebieten durchzuführen beabsichtigte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 831) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Da Italien die fragliche Maßnahme außer Kraft gesetzt hat, ist das Verfahren gegenstandslos geworden und wird eingestellt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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