2008/414/EG: Entscheidung der Komission vom 26. Mai 2008 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Zypern im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1974)
Text
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Article 1 Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft
1 Zypern kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 11 Absatz 4 unter Buchstabe a Ziffern i bis iv und Buchstabe b der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2007 entstanden sind.
2 Die Finanzhilfe der Gemeinschaft beträgt 60 % der in Absatz 1 genannten zuschussfähigen Ausgaben. Sie wird nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 gezahlt.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 wird eine erste Tranche von 185000 EUR gezahlt.
Article 3 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Republik Zypern gerichtet.
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