2008/418/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 2008 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Vereinigten Königreich im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2161)
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Article 1 Gemeinschaftliche Finanzhilfe für das Vereinigte Königreich
Vorbehaltlich Artikel 10a der Entscheidung 90/424/EWG kann dem Vereinigten Königreich eine gemeinschaftliche Finanzhilfe für die durch die Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Jahr 2007 entstandenen Kosten gewährt werden.
Article 2 Adressat
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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