2008/428/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. Juni 2008 zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für die im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit 2005 im Vereinigten Königreich entstandenen Kosten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2411)
Text
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Article 1
Der Gesamtbetrag der gemeinschaftlichen Finanzhilfe für die Ausgaben zur Tilgung der Newcastle-Krankheit im Jahr 2005 im Vereinigten Königreich gemäß der Entscheidung 2006/602/EG wird auf 75958,12 EUR festgesetzt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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