2008/441/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Juni 2008 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2345)
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Article 1 Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für Deutschland
1 Deutschland kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 3a Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2007 entstanden sind.
2 Für die Zwecke dieser Entscheidung sind die Artikel 2 bis 5, Artikel 7 und Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 sowie Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 entsprechend anzuwenden.
Article 2 Zahlungsvereinbarung
Als Teil der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 wird eine erste Tranche von 320000 EUR gezahlt.
Article 3 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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