2008/470/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Mai 2008 über das vorübergehende Verbot der Verwendung und des Verkaufs von genetisch verändertem Mais ( Zea mays L., Linie T25) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Österreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1715) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Maßnahmen Österreichs zum Verbot der Einfuhr der Maissorte Zea mays L., Linie T25, deren Inverkehrbringen mit der Entscheidung 98/293/EG genehmigt wurde, und ihrer Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln sind aufgrund von Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG nicht gerechtfertigt.
Article 2
Österreich ergreift die Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Verbot der Einfuhr der Maissorte Zea mays L., Linie T25, und ihrer Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln spätestens 20 Tage nach Mitteilung dieser Entscheidung aufzuheben.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.
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