2008/557/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2008 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Polen im Jahr 2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3047)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Finanzhilfe der Gemeinschaft für Polen
1 Polen kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 3a Absatz 2 der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2007 entstanden sind.
2 Für die Zwecke dieser Entscheidung sind die Artikel 2 bis 5, die Artikel 7 und 8 und Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 sowie Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 entsprechend anzuwenden.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 wird eine erste Tranche von 845000 EUR gezahlt.
Article 3 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions