2008/578/EG: Beschluss des Rates vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person bzw. Personen zu bestellen, die befugt ist bzw. sind, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen ( 2 ) .
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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