2008/608/EG: Entscheidung des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009
Text
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Article 1
Die Slowakei erfüllt die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung. Die gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 3
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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