2008/626/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. April 2008 Staatliche Beihilfe C 40/06 (ex NN 96/05) Im Vereinigten Königreich gewährte Kredithilfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1612) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Beihilfen, die das Vereinigte Königreich im Zeitraum 2000 bis 2002 im Rahmen der Kreditregelung für Lachszuchtunternehmen gewährt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar.
2 Die Beihilfen, die das Vereinigte Königreich im Jahr 2002 D Watt (Shetland) Ltd. im Rahmen der Kreditregelung für Fisch verarbeitende Unternehmen gewährt hat, stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar.
3 Die Beihilfen, die das Vereinigte Königreich im Rahmen der Kreditregelung für Fisch verarbeitende Unternehmen von 1996 bis 1998 Lerwick Fish Traders Ltd., Shetland Seafood Specialities Ltd., Whalsay Fish Processing Ltd. und D Watt (Shetland) Ltd. gewährt hat, sind mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag vereinbar.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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