2008/676/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2008 über die Zulassung eines Verfahrens zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Bulgarien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3740)
Text
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Article 1
Folgendes Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 in Bulgarien zugelassen: das Ultra FOM 200 genannte Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten im Anhang aufgeführt sind.
Article 2
Änderungen des Geräts oder des Einstufungsverfahrens dürfen nicht zugelassen werden.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Republik Bulgarien gerichtet.
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