2008/693/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. August 2008 zur Änderung der Entscheidung K(2006) 4332 zur Festsetzung einer indikativen Aufteilung der aus dem Europäischen Fischereifonds verfügbaren Gemeinschaftsmittel für Verpflichtungen auf die Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 4358)
Text
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Article 1
Anhang I der Entscheidung K(2006) 4332 wird durch den Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt.
Article 2
Die finanzielle Beteiligung des EFF für 2008 an den operationellen Programmen für Belgien, Irland, Malta, Polen, Slowenien, Ungarn und das Vereinigte Königreich im Rahmen des Konvergenzziels und des Nicht-Konvergenzziels beläuft sich auf 138122568 EUR bzw. 26140015 EUR (aktuelle Preise) und wird bei den Haushaltslinien 11 06 12 und 11 06 13 verbucht.
Article 3
Diese Entscheidung gilt ab dem dritten Tag nach ihrem Erlass.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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