2008/714/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2004 zur Änderung der Entscheidung 2002/610/EG über die Beihilferegelung, die Frankreich für die Aufnahme des Seeverkehrs auf neuen Kurzstrecken gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4519) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
In Artikel 1 der Entscheidung 2002/610/EG wird folgender dritte Absatz angefügt: „Frankreich macht die Gewährung von Einzelbeihilfen im Rahmen dieser Beihilferegelung von der Einhaltung des Abschnitts 10 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr abhängig .
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.
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