Beschluss CHAD/4/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. September 2008 zur Änderung des Beschlusses CHAD/1/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik und des Beschlusses CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik
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Article 1 Beiträge von Drittstaaten
Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen und an weitere Konsultationen werden die Beiträge der Republik Albanien, der Russischen Föderation und der Republik Kroatien zu der militärischen Operation der EU in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik angenommen.“.
Article 2
Der Anhang zum Beschluss CHAD/2/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees erhält folgende Fassung:
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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