2008/741/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. September 2008 über die Nichtanwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf die Stromerzeugung und den Stromgroßhandel in Polen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 4805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG findet keine Anwendung auf die Stromerzeugung und den Stromgroßhandel in Polen. Für die Vergabe von Aufträgen, die die Ausübung solcher Tätigkeiten in Polen ermöglichen sollen, gilt folglich die Richtlinie 2004/17/EG weiterhin.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
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