2008/763/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. September 2008 zur Aufstellung — gemäß Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — einer gemeinsamen Methodik für die Berechnung des Jahresabsatzes von Gerätebatterien und -akkumulatoren an Endnutzer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 5339) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Mitgliedstaaten berechnen den Jahresabsatz von Gerätebatterien und -akkumulatoren an Endnutzer in einem Jahr als Gewicht der auf dem Territorium des Mitgliedstaates in dem betreffenden Jahr in den Verkehr gebrachten Gerätebatterien und -akkumulatoren abzüglich der Gerätebatterien und -akkumulatoren, die das Territorium des Mitgliedstaats in demselben Jahr vor dem Verkauf an Endnutzer verlassen haben.
2 Das Inverkehrbringen jeder Batterie wird nur einmal gezählt.
Article 2
Die Berechnung gemäß Artikel 1 beruht auf erfassten Daten oder auf statistisch bedeutsamen Schätzwerten, die auf erfassten Daten beruhen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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