2008/864/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 2008 über einen Verordnungsentwurf der Tschechischen Republik zur Festlegung der Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel und an die Anreicherung von Lebensmitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 3963) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Tschechische Republik wird aufgefordert, ihren Verordnungsentwurf zur Festlegung der Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel und an die Anreicherung von Lebensmitteln nicht anzunehmen, sofern er nicht gemäß Absatz 2 geändert wird.
2 Die Tschechische Republik wird aufgefordert, den Verordnungsentwurf durch Einfügen eines eindeutigen Verweises auf den Umgang mit Erzeugnissen, die den Anforderungen des übermittelten Entwurfs nicht entsprechen, aber in anderen EU-Mitgliedstaaten, der Türkei oder den EWR-Staaten rechtmäßig hergestellt und/oder in Verkehr gebracht werden, zu ändern.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.
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