Beschluss 2008/877/GASP des Rates vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen ( 2 ) .
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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