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Seqlense EUR-Lex

2008/972/EG: Entscheidung des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Änderung von Anlage 13 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend Hinweise zum Ausfüllen der Visummarke

CELEX
32008D0972
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-12-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Beispiel 9 der Anlage 13 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion erhält der erste Gedankenstrich folgende Fassung: „— Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt und für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren. In dem nebenstehenden Beispiel ist die Gültigkeitsdauer auf drei Jahre festgelegt.“.

Article 2

Diese Entscheidung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Article 3

Diese Entscheidung ist gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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