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Seqlense EUR-Lex

2008/979/EG: Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

CELEX
32008D0979
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2008-12-18
In force since
2008-12-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the xhtml manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Schlussakte wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut der Abkommen ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen und die Schlussakte vorbehaltlich des Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Article 3

Ab dem 1. Januar 2009 und bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 2 vorläufig angewendet.

Article 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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