Gemeinsamer Standpunkt 2008/873/GASP des Rates vom 18. November 2008 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire
Text
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Article 1
Die Anwendung der durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/852/GASP und den Gemeinsamen Standpunkt 2006/30/GASP verhängten Maßnahmen wird mit Wirkung vom 1. November 2008 verlängert.
Article 2
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er wird in Anbetracht der Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegebenenfalls geändert oder aufgehoben.
Article 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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