Verordnung (EG) Nr. 66/2008 der Kommission vom 25. Januar 2008 über die Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 2008 und die folgenden Jahre für die Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft von bestimmten unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallenden aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen
Text
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Article 1
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 und in den folgenden Jahren werden auf die im Anhang aufgeführten Waren mit Ursprung in Norwegen im Rahmen des dort festgelegten jährlichen Kontingents bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in diesem Anhang genannten Zölle erhoben.
Article 2
Das Zollkontingent gemäß Artikel 1 wird von der Kommission nach den Bestimmungen der Artikel 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
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