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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 497/2008 der Kommission vom 4. Juni 2008 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro

CELEX
32008R0497
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-06-04
In force since
2008-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro werden in der Höhe und im Rahmen der im Anhang angegebenen jährlichen Gemeinschaftszollkontingente zu einem ermäßigten Zollsatz oder einem Nullzollsatz in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Diese Präferenzzölle werden gewährt, wenn die Erzeugnisse von einem Ursprungsnachweis gemäß dem Protokoll 3 zum Interimsabkommen mit Montenegro oder gemäß dem Protokoll 3 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro begleitet werden.

Article 2

1 Die in Artikel 1 genannten Zollkontingente werden von der Kommission gemäß den Artikeln 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.

2 Die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bezüglich der Verwaltung der Zollkontingente erfolgt nach Möglichkeit auf elektronischem Weg.

Article 3

1 Die Zollkontingente für zubereitete oder haltbar gemachte Sardinen und für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen, die im Anhang unter den laufenden Nummern 09.1524 und 09.1525 aufgeführt sind, werden ab 1. Januar 2012 für das Jahr 2012 und die darauf folgenden Jahre auf 250 Tonnen erhöht.

2 Die Erhöhung gemäß Absatz 1 kann nur erfolgen, wenn mindestens 80 % der Kontingentsmenge, die im vorhergehenden Jahr eröffnet wurde, im vierten Jahr nach dem Inkrafttreten des Interimsabkommens ausgeschöpft sind.

Article 4

Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.

Article 5

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2008.

Relations

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