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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 572/2008 der Kommission vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind

CELEX
32008R0572
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-06-19
In force since
2009-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Das Amt berechnet dem Inhaber eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes, nachstehend „Inhaber“ genannt, für jedes Jahr der Dauer eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes eine Gebühr (Jahresgebühr) in Höhe von 300 EUR für das Jahr 2009 und die folgenden Jahre.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009.

Relations

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