Verordnung (EG) Nr. 1360/2008 des Rates vom 2. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Der ausstehende Kapitalbetrag der Darlehen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Fazilität gewährt werden können, ist auf 25 Mrd. EUR begrenzt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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