2009/9/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 2008 über die Nichtaufnahme von Nikotin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7714) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Nikotin wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Nikotin bis zum 8. Juni 2009 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Nikotin erteilt oder verlängert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG gewährte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 8. Juni 2010.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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