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Seqlense EUR-Lex

2009/10/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2008 zur Festlegung eines Meldevordrucks für schwere Unfälle gemäß der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7530) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009D0010
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-01-02
In force since
2008-12-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für die Zwecke von Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen wird der im Anhang dieser Entscheidung vorliegende Meldevordruck für schwere Unfälle angenommen.

Article 2

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 legen die Mitgliedstaaten unter Verwendung des Registrier- und Informationssystems gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 96/82/EG Meldungen vor, die Angaben gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung enthalten.

Article 3

Der definitiven Anwendung des Meldevordrucks für schwere Unfälle geht eine Testphase von fünf Monaten voraus, die am 1. Dezember 2008 beginnt.

Article 4

Ergibt sich aus der Testphase die Notwendigkeit, den im Anhang vorliegenden Meldevordruck für schwere Unfälle zu ändern, so wird die vorliegende Entscheidung gemäß dem Verfahren des Artikels 22 der Richtlinie geändert.

Article 5

Vertrauliche Informationen werden in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 29. November 2001 zur Änderung ihrer Geschäftordnung behandelt.

Article 6

Die Meldungen der Mitgliedstaaten enthalten nur Informationen, die den zuständigen Behörden vorliegen.

Article 7

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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