2009/45/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 420 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen. Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern im Rahmen der Rubrik 4.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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