2009/46/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Schweden von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8409) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Schweden ermöglichen sollen: a) große sortierte Sendungen ohne Vorrang in Stadtgebieten, b) BtB-Standardpaketdienste, national, c) BtC-Standardpaketdienste, national, d) Express- und Kurierpaketdienste, national, e) Palettendienste (auch Leichtgutdienste genannt), national, f) Dritt- und Viertdienstleister im Logistikbereich, g) philatelistische Dienstleistungen und h) internationale Paketdienste.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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