2009/89/EG: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2008 über die Unterzeichnung des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Gemeinschaft
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des IKZM-Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt ( 4 ) .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das IKZM-Protokoll im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
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