2009/111/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Februar2009 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 3-8:2006 Tragbare Feuerlöscher — Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem maximal zulässigen Druck kleiner gleich 30 bar in Einklang mit der Richtlinie 97/23/EG des Rates über Druckgeräte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Fundstelle der Norm EN 3-8:2006 „Tragbare Feuerlöscher — Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem maximal zulässigen Druck kleiner gleich 30 bar“ wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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