2009/125/EG: Beschluss der Kommission vom 12. Februar 2009 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pest der kleinen Wiederkäuer in Marokko
Text
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Article 1
1 Die Kommission stellt den marokkanischen Behörden Impfstoffe gegen die Pest der kleinen Wiederkäuer für die laufende Impfkampagne gegen diese Seuche in Marokko zu Verfügung.
2 Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden von der Kommission in Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden durchgeführt. Die Impfstoffe, die den marokkanischen Behörden zur Verfügung zu stellen sind, werden für die Impfstrategie gegen die Pest der kleinen Wiederkäuer eingesetzt, die 2009 in Marokko angewandt wird.
Article 2
1 Die Kommission trägt die gesamten Kosten der Maßnahmen gemäß Artikel 1 Absatz 1 bis zu einem Höchstbetrag von 1500000 EUR.
2 Die Kommission schließt über die Maßnahmen gemäß Absatz 1 einen Beschaffungsvertrag (Liefervertrag) im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ab, das bis zum 31. Mai 2009 eingeleitet wird.
3 Der Generaldirektor der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher wird hiermit ermächtigt, den Vertrag gemäß Absatz 2 im Namen der Kommission zu unterzeichnen.
Article 3
Die Finanzierung der Beiträge gemäß den Artikeln 1 und 2 erfolgt aus der Haushaltslinie 17 04 02 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2009.
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