2009/143/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2009 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Dänemark im Jahr 2008 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 978)
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Article 1 Finanzhilfe der Gemeinschaft für Dänemark
Dänemark kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 3a Absätze 2 und 3 der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2008 entstanden sind.
Article 2 Adressat
Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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