2009/146/EG: Beschluss der Kommission vom 19. Februar 2009 über die Ernennung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse und des Beraterpools, die mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzt wurden
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Die Zahl der Mitglieder der mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzten drei Wissenschaftlichen Ausschüsse wird auf jeweils 17 festgesetzt. Die in Anhang I des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Sachverständigen werden zu Mitgliedern dieser Ausschüsse ernannt. Die Zahl der dem Pool angehörenden wissenschaftlichen Berater wird auf 189 festgesetzt, und die in Anhang II des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Sachverständigen werden zu wissenschaftlichen Beratern für die Risikobewertung ernannt, die dem mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzten Pool angehören.
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